Rechtliches
AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den Musterempfehlungen des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) sowie des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der WKO. Sie gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Stand: September 2026.
01 / Geltung
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der saweb OG (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich für B2B-Geschäfte.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn saweb sie schriftlich bestätigt.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird. Ihrer Einbeziehung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er ihnen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgelte.
Angebote von saweb sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
02 / Leistung & Mitwirkung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung oder dem Angebot. saweb erstellt individuelle Code-Lösungen; Standard-Templates oder "Drag-and-Drop"-Baukästen werden explizit abgelehnt.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und stellt alle erforderlichen Unterlagen, Texte und Bildmaterialien zeitgerecht zur Verfügung. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Umsetzung Gestaltungsfreiheit von saweb.
Der Auftraggeber trägt den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten wegen unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als 60 Tage, ist saweb berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und den Projektstart neu zu terminisieren.
03 / Beigestelltes Material & Rechteclearing
Der Auftraggeber prüft die von ihm beigestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Schriften, Videos, Daten) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter und garantiert, dass sie für den vereinbarten Zweck frei verwendet werden dürfen.
saweb schuldet hinsichtlich beigestellten Materials nur eine Grobprüfung, keine rechtliche Prüfung. Bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer Warnpflicht haftet saweb nicht für Rechtsverletzungen durch beigestelltes Material.
Wird saweb wegen einer solchen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber saweb schad- und klaglos und ersetzt alle daraus entstehenden Nachteile einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber unterstützt saweb bei der Abwehr solcher Ansprüche und stellt die dafür erforderlichen Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung.
04 / Konzepte, Pitches & Ideenschutz
Lädt ein Unternehmen saweb ein, vor Abschluss eines Hauptvertrags ein Konzept, einen Entwurf oder eine Designrichtung zu erarbeiten, entsteht bereits durch Einladung und Annahme ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag), dem diese AGB zugrunde liegen. Der Auftraggeber anerkennt, dass saweb damit kostenintensive Vorleistungen erbringt.
Konzepte, Entwürfe, Layouts, Prototypen und Texte unterliegen, soweit sie Werkhöhe erreichen, dem Urheberrechtsgesetz. Darüber hinaus sind jene Elemente geschützt, die eigenständig sind und der vorgeschlagenen Lösung ihre charakteristische Prägung geben, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, präsentierte Konzepte und Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrags weder selbst noch durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen.
Ist der Auftraggeber der Ansicht, dass ihm Ideen präsentiert wurden, die er nachweislich bereits vor der Präsentation entwickelt hatte, ist dies saweb binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung zeitlich zuordenbarer Beweismittel bekannt zu geben.
Von den Verpflichtungen dieses Punktes kann sich der Auftraggeber durch Zahlung einer nach dem Einzelfall zu bemessenden angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt mit vollständigem Zahlungseingang ein. Nicht beauftragte Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sind auf Verlangen zurückzustellen oder zu löschen.
05 / Fremdleistungen & Dienste Dritter
saweb ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich sorgfältig ausgewählter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (Fremdleistung), insbesondere für Hosting, Domains, Zahlungs-, Formular- und Analysedienste, Schriftlizenzen, Bildmaterial und Software.
Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder, nach vorheriger Information, im Namen des Auftraggebers.
In Dauerverpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Auftraggeber namhaft gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z. B. Domains, Lizenzen, Hosting), hat der Auftraggeber einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch bei Kündigung aus wichtigem Grund.
Anbieter von Plattformen und Diensten Dritter (z. B. Suchmaschinen, Werbenetzwerke, Social-Media-Kanäle, App-Stores) behalten sich in ihren Nutzungsbedingungen vor, Inhalte, Anzeigen und Auftritte jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, einzuschränken oder zu entfernen. saweb hat auf diese Bedingungen keinen Einfluss, legt sie aber der Auftragsabwicklung zugrunde und kann daher nicht dafür einstehen, dass beauftragte Inhalte oder Kampagnen durchgehend abrufbar oder ausspielbar sind oder dass Freigaben erteilt werden.
06 / Termine & Fristen
Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Alle übrigen Terminangaben sind Richtwerte.
Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die saweb nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungspflichten für Dauer und Umfang des Hindernisses; die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert eine solche Verzögerung länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.
Befindet sich saweb in Verzug, kann der Auftraggeber vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
07 / Vertragslaufzeit, Kündigung & vorzeitige Auflösung
Für Abonnement-Leistungen (Website-Betrieb, Hosting, Wartung gemäß gewähltem Paket) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (Essential, Professional) bzw. 24 Monaten (WaaS) ab Bereitstellung der Website. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
saweb ist zur Auflösung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt, insbesondere wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. Zahlung fälliger Beträge, Mitwirkungspflichten), oder wenn begründete Bedenken hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit bestehen und weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit geleistet wird.
Der Auftraggeber ist zur Auflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn saweb trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden Hosting, Wartung und Sicherheitsupdates. Die Übergabe von Daten und Inhalten erfolgt auf Anforderung gegen Aufwandsersatz.
08 / Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie eine pauschale Mahnspesenvergütung von € 40,- pro Mahnung (§ 458 UGB), unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens. Einmalige Setup-Kosten sind vor Projektstart fällig, laufende Abo-Entgelte im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
saweb ist berechtigt, zur Deckung des Aufwands Vorschüsse zu verlangen sowie bei Projekten mit längerer Laufzeit Teil-, Zwischen- und Akontorechnungen zu legen.
Wurde Ratenzahlung vereinbart, tritt bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rate oder einer Nebenforderung Terminverlust ein; der gesamte noch offene Betrag wird sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug ist saweb berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des aushaftenden Betrags zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht) und Leistungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen sofort fällig zu stellen. Die Entgeltpflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von saweb aufzurechnen, es sei denn, die Forderung wurde von saweb schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Gelieferte Waren und Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenforderungen im Eigentum von saweb.
09 / Kostenvoranschläge, Änderungen & Mehraufwand
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, weist saweb den Auftraggeber auf die höheren Kosten hin. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen ab diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Überschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden, sofern nicht durch ein bestehendes Kontingent (z. B. monatliche Content-Pflege) gedeckt, nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.
Bricht der Auftraggeber beauftragte Arbeiten einseitig ab oder ändert er sie ohne Einbindung von saweb, sind die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu ersetzen. An bereits erbrachten, nicht ausgeführten Arbeiten werden dadurch keine Nutzungsrechte erworben; entsprechende Konzepte, Entwürfe und Unterlagen sind zurückzustellen.
10 / Urheberrecht & Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (Quellcode, Design, Texte, Grafiken) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht am gelieferten Werk für den vereinbarten Zweck. Die Rechte an Dritt-Software, Frameworks und Open-Source-Komponenten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickelte, nicht kundenspezifische Methoden, Vorlagen und Code-Bausteine auch für andere Projekte zu verwenden.
Nutzt der Auftraggeber Leistungen bereits vor vollständiger Zahlung, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerruflichen Leihverhältnis.
Eine Nutzung über den vereinbarten Verwendungszweck und Nutzungsumfang hinaus bedarf, unabhängig davon, ob die betreffende Leistung urheberrechtlich geschützt ist, der Zustimmung von saweb und wird gesondert angemessen vergütet.
Umfang und Form der Herausgabe von Quellcode, Arbeitsdateien und Zwischenständen ("offene Dateien") richten sich nach der Auftragsvereinbarung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht darauf kein Anspruch.
Für jede widerrechtliche, vom eingeräumten Nutzungsrecht nicht gedeckte Nutzung ist das Doppelte des für diese Nutzung angemessenen Honorars zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
11 / Einsatz künstlicher Intelligenz
saweb setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere für Recherche, Text- und Bildentwürfe, Code-Erstellung und Qualitätssicherung. Die Ergebnisse werden vor Auslieferung von saweb geprüft.
Die Bestimmungen dieser AGB zu Eigentum, Urheberrecht, Nutzungsrechten, Gewährleistung und Haftung gelten gleichermaßen für Leistungen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz erbracht werden.
Für KI-generierte Inhalte kann urheberrechtlicher Schutz nicht garantiert werden. saweb haftet nicht dafür, dass solche Inhalte frei von Rechten Dritter sind, soweit dies bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht erkennbar war.
saweb wählt eingesetzte KI-Dienste sorgfältig aus und übermittelt Informationen des Auftraggebers nur, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Der Auftraggeber kann dem Einsatz von KI-Werkzeugen in seinem Projekt jederzeit schriftlich widersprechen. saweb informiert ihn in diesem Fall über die Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Zeitplan. Über die im konkreten Projekt eingesetzten Werkzeuge informiert saweb auf Anfrage.
12 / Referenznutzung & Kennzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte (Name, Screenshots, Link) zu Referenz- und Portfoliozwecken auf der eigenen Website sowie in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit formlos per E-Mail an office@saweb.at möglich.
saweb ist berechtigt, auf dem erstellten Werk einen dezenten Urheberhinweis anzubringen (z. B. im Footer der Website). Der Auftraggeber kann dessen Entfernung verlangen; sie kann gesondert vergütet werden.
13 / Abnahme
Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Einzelne zur Freigabe vorgelegte Zwischenergebnisse (Entwürfe, Layouts, Texte, Testversionen) gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der jeweils vereinbarten, mangels Vereinbarung innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang, schriftlich Einwände erhebt.
14 / Gewährleistung
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Leistung innerhalb angemessener Frist. saweb kann die Verbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist; in diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, auf Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte, auf Ausfällen oder Änderungen von Diensten Dritter oder auf einer nicht vereinbarungsgemäßen Nutzung beruhen. Geringfügige Abweichungen in Darstellung und Verhalten zwischen unterschiedlichen Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten stellen keinen Mangel dar, solange die vereinbarten Zielbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version unterstützt werden.
Die Prüfung der wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit von Inhalten obliegt dem Auftraggeber. saweb schuldet insoweit nur eine Grobprüfung.
15 / Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem für die betroffene Leistung vereinbarten Netto-Auftragswert, bei Abo-Verträgen mit der Jahresvergütung, begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte des Auftraggebers sowie für die Verfügbarkeit von Diensten Dritter (z. B. Hosting-, Formular- oder Zahlungsdienstleister) wird keine Haftung übernommen.
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung gelten auch für Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen von saweb. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Schadenersatzansprüche verfallen, soweit sie nicht gerichtlich geltend gemacht werden, binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen drei Jahren ab dem schädigenden Verhalten.
saweb schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Zusagen zu Suchmaschinen-Rankings, Sichtbarkeit in KI-Systemen, Reichweiten, Conversion-Raten oder Umsätzen werden nicht abgegeben.
16 / Geheimhaltung & Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
Verarbeitet saweb im Rahmen von Hosting, Betrieb oder Wartung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, wird dazu vor Beginn der Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. saweb stellt dafür eine Vorlage bereit. Für die auf seiner Website verarbeiteten personenbezogenen Daten bleibt der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
saweb setzt Unterauftragsverarbeiter (insbesondere Hosting- und Formulardienste) ein und macht diese im Auftragsverarbeitungsvertrag namhaft. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz allgemein zu; Änderungen werden ihm vorab mitgeteilt.
17 / Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Ausfälle von Internet-Infrastruktur oder Subunternehmern) befreien die Vertragsparteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten.
18 / Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige Regelung.
19 / Anzuwendendes Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dornbirn, Vorarlberg. saweb ist ungeachtet dessen berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.